WEG-Reform

Am 1.12.2020 tritt die WEG-Reform in Kraft. Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 ist in wesentlichen Teilen modernisiert worden.

Am 1.12.2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten. Viele Bereiche des Wohnungseigentumsrechts wurden wesentlich überarbeitet und neu strukturiert. Was sich genau ändert finden Sie hier

Am 1.12.2020 tritt die WEG-Reform in Kraft. Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 ist in wesentlichen Teilen modernisiert worden.

Das Gesetz beinhaltet Regelungen zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen. Denn der bauliche Zustand von Wohnungseigentumsanlagen bleibt vielfach hinter dem Zustand vergleichbarer Anlagen zurück, da bauliche Veränderungen zum Beispiel zum energetischen oder barrierereduzierenden Umbau derzeit wegen der erforderlichen Mehrheitsverhältnisse nur erschwert möglich sind. Auch bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.

 

Das Gesetz enthält folgende wichtige Eckpunkte:

  • Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
  • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.
  • Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
  • Die Qualität der Verwaltung wird erhöht, indem wir den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern die Möglichkeit geben, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.
  • Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.
  • Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.

Dieser Text ist eine Übernahme von der Website bmjv.de. Es steht unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/WEG-Reform/WEG-Reform_node.html (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/).